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Über Erbrecht klar informiert

Durch kaum eine andere Möglichkeit der Rechtsprechung kann man Vermögen erwerben wie durch eine Erbschaft. Das deutsche Erbrecht besagt, dass eine Erbschaft ohne jegliches Zutun der berufenen Erben auf Sie übertragen wird. Mit anderen Worten wird das Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls ohne Wissen und Willen des Erben erworben. Aus diesem Grunde räumt das Gesetz dem Erben das Recht ein, sich dieses Erbes durch Ausschlagung wieder zu entledigen. Verschiedene Gründe können dafürsprechen, ein solches Erbe auszuschlagen. Dabei sind einige Verhaltensregeln zu beherzigen und man darf nicht zu lange überlegen.

Wird eine Erbschaft angenommen, kann sie nicht mehr ausgeschlagen werden. Die Annahmeerklärung, die ausdrücklich, aber auch durch ein schlüssiges Handeln abgegeben werden kann, führt, abgesehen von Ausnahmen der Anfechtungsmöglichkeit, zum Verlust des Ausschlagungsrechts. Dadurch wird dem berufenen Erben die Möglichkeit genommen, über allfällige Konsequenzen einer Erbschaft gründlich nachzudenken. 

Die Ausschlagung einer Erbschaft erfordert zudem eine bestimmte Form: Sie ist durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht durch Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben.

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